Unter 18?

Ihr seid über 16 Jahren und möchtet in die Nachthallen?

Dies funktioniert wie folgt:

  16 Jahre
17 Jahre
18 Jahre und älter
       
Personalausweis /
Reisepass

ja
ja
ja
Einlass bis 24 Uhr
ja, mit gültigem Ausweis
ja, mit gültigem Ausweis
ja, mit gültigem Ausweis
Einlass und Aufenthalt nach 24 Uhr
ja, mit gültigem Ausweis und Erziehungsbeauftragung ja, mit gültigem Ausweis und Erziehungsbeauftragung
ja, mit gültigem Ausweis
Details für den Aufenthalt nach 24 Uhr
Ihr müsst in Begleitung einer bereits volljährigen Person sein, die von Euren Personensorgeberechtigten (in der Regel sind das Eure Eltern) die Erziehungsbeauftragung für die Zeit während Eures Aufenthalts in der Disco übertragen bekommen habe, auch wenn es ältere Geschwister oder andere Verwandte/Bekannte/er (volljährige/r Freund/in) sind und dieses schriftlich machen (näheres dazu findet Ihr unten).

Ihr müsst dieses Schriftstück (Erziehungsbeauftragung) während des gesamten Abends mit Euch führen und auf Verlangen (z.B. bei einer Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt) vorweisen können.

Das folgende Schriftstück (Erziehungsbeauftragung) müsst Ihr Euch von Euren volljährigen Begleiter und Personensorgeberechtigten(Eltern) ausfüllen und unterzeichnen lassen, wenn Ihr länger als 24 Uhr bleiben wollt.