Unter 18?
Ihr seid über 16 Jahren und möchtet
in die Nachthallen?
Dies funktioniert wie folgt:
Dies funktioniert wie folgt:
| 16 Jahre |
17 Jahre |
18 Jahre und älter |
|
| Personalausweis / Reisepass |
ja |
ja |
ja |
| Einlass bis 24 Uhr |
ja, mit gültigem Ausweis |
ja, mit gültigem Ausweis |
ja, mit gültigem Ausweis |
| Einlass und Aufenthalt nach 24 Uhr |
ja, mit gültigem Ausweis und Erziehungsbeauftragung | ja, mit gültigem Ausweis und Erziehungsbeauftragung |
ja, mit gültigem Ausweis |
| Details für den Aufenthalt nach 24 Uhr |
Ihr müsst in Begleitung einer
bereits volljährigen Person sein, die von Euren
Personensorgeberechtigten (in der Regel sind das Eure Eltern) die
Erziehungsbeauftragung für die Zeit während Eures Aufenthalts in der
Disco übertragen bekommen habe, auch wenn es ältere Geschwister oder
andere Verwandte/Bekannte/er (volljährige/r Freund/in) sind und dieses
schriftlich machen (näheres dazu findet Ihr unten).
Ihr müsst dieses Schriftstück (Erziehungsbeauftragung) während des gesamten Abends mit Euch führen und auf Verlangen (z.B. bei einer Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt) vorweisen können. Das folgende Schriftstück (Erziehungsbeauftragung) müsst Ihr Euch von Euren volljährigen Begleiter und Personensorgeberechtigten(Eltern) ausfüllen und unterzeichnen lassen, wenn Ihr länger als 24 Uhr bleiben wollt. |
||



